Behälter-ABC
Fachchinesisch?
Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe.
2. Heißabfüllung in Behälter aus Kunststoff
3. Ventile zur Be- und Entlüftung bei Fässern aus Kunststoff
4. Belüftungshilfen bei Leerfässern aus Kunststoff
5. Innenlack bei Behältern aus Stahlblech
6. Rekonditionierte Verpackungen
7. Behälter aus Recyclat
I. Behälterkunde
1. Lagerung und Stapelung von Behältern aus Kunststoff
Wir empfehlen die witterungsgeschützte Lagerung von Leerbehältern. Insbesondere sollten die Behälter vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
Bei der Stapelung und dem Transport befüllter Behälter bitten wir, in eigenen Testungen die maximale Stapelhöhe zu ermitteln. Zwar werden die Behälter im Zuge der produktionsbegleitenden Qualitätssicherung einer Stauchdruckprüfung unterzogen, die jedoch nicht mit einer Langzeitstapellast in der Praxis gleichgesetzt werden kann. Nach einer Faustformel entspricht die maximale Stapellast einem Viertel des Kurzzeit-Stauchdrucks.
2. Heißabfüllung in Behälter aus Kunststoff
• Wenn warme Füllgüter in Fässer und Kanister aus Kunststoff abgefüllt werden, sollten diese auf einem stabilen und ebenen Untergrund stehen.
• Fässer und Kanister aus Kunststoff sollten nicht gestapelt werden, wenn sie warm sind.
• Bei UN-geprüften Behältern sind kurzzeitige Befüllungen bis 80°C in der Regel möglich. Über längere Zeitraum sollten 60°C nicht überschritten werden.
• Bei Warmabfüllungen über 25°C sollte die chemische Verträglichkeit des Füllguts mit dem Behälter gesondert überprüft werden.
• Fässer oder Kanister ohne Ventil zur Be- und Entlüftung dürfen nicht verschlossen werden, bevor die Umgebungstemperatur erreicht wurde.
3. Ventile zur Be- und Entlüftung bei Kunststofffässern
Werden Behälter mit einem gasenden Produkt befüllt, muss der Behälter zum Druckausgleich mit einem Entlüftungsventil ausgestattet sein. Behälter hingegen, bei denen durch die Befüllung ein Unterdruck entstehen kann (bspw. durch Heißabfüllung), sollten mit einem Belüftungsventil ausgerüstet sein.
Geläufig ausschließlich zu Belüftung sind Ventile (Belüftungslippen), die seitlich im oberen Fassrand eingebracht werden.
Vorsicht: Bei Ventilverschmutzung kann die Funktion des Ventils beeinträchtigt sein. Insbesondere bei Bildung von Überdruck droht Gefahr!
4. Belüftungshilfen bei neuen Leerfässern aus Kunststoff
Die bei vielen Neufässern aus Kunststoff vorhandenen Belüftungsvorrichtungen (Laschen) dienen der Vermeidung von Vakuumbildung im Anschluss an den Produktionsprozess (Einziehen der Fassseitenwände bei Temperaturschwankungen).
Diese Belüftungshilfen müssen unbedingt vor der Verwendung entfernt werden, da sonst eine Undichte entstehen kann.
5. Innenlack bei Behältern aus Stahlblech
Die Art des Innenlacks bestimmt, ob der Behälter für den gewünschten Einsatzzwecke geeignet ist – etwa für bestimmte Alkohole, Laugen und Säuren oder für die Abfüllung von Lebensmitteln.
Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen vorhandene Beständigkeitsnachweise und Bescheinigungen zur Verfügung.
6. Rekonditionierte Verpackungen
Reko-Verpackungen sind gebrauchte Behälter, die für eine weitere Verwendung wiederaufbereitet wurden. Fässer aus Stahlblech werden beispielsweise gereinigt, ausgebeult und ggf. innen und außen neu lackiert. Bestimmte Bauteile, wie etwa der Spannring, werden, wenn nötig, erneuert. Analog werden beim Aufbereitungsprozess von Palettencontainern/IBC gegebenenfalls die Domkappe, Dichtungen oder der Hahn ausgetauscht.
IBC sind auch als rebottelte Varianten erhältlich: Palette und Metallgitterkäfig werden wiederverwendet, die Kunststoffblase und weitere produktberührende Teile erneuert.
Rekonditionierte Verpackungen werden vor dem Wiedereinsatz geprüft und können dadurch beispielsweise wieder eine Gefahrgutzulassung erhalten. Unser Angebot umfasst rekonditionierte Deckel- und Spundfässer aus Metall, Kunststoffdeckelfässer sowie IBC.
7. Behälter aus Recyclat
Behälter aus Recyclat meint die Herstellung von Behältern aus Recycling-Kunststoff. Dazu wird das Granulat, das aus gebrauchten Verpackungen wie Fässern, IBC und Kanistern gewonnen wird, aufwendig gereinigt und aufbereitet. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, gleichbleibende Materialeigenschaften zu erzielen, etwa hinsichtlich der chemischen Beständigkeit.
Neben der Fertigung von Behältern aus 100% Recyclat, kann ein sogenanntes Mehrschichtverfahren Neumaterial anteilig ersetzen: Wird die Behälterwandung mit drei Schichten hergestellt, kann die äußere und innere (produktberührende) Schicht dabei aus neuem Kunststoff, die dazwischenliegende Schicht aus Recyclat geblasen werden.
Wir können Fässer und auch Kanister anbieten, die sowohl vollständig als auch anteilig aus Recycling-Kunststoffen gefertigt sind.
II. Gefahrgutzulassung
1. UN-Zulassungen: Aufbau
Fässer mit einer UN-Zulassung sind für den Transport von Gefahrgütern zugelassen. Die UN-Codierung auf dem jeweiligen Behälter bezieht sich auf die Vorgaben des Regelwerks RID/ADR. Das Regelwerk der Vereinten Nationen (UN) für den Transport von Gefahrgütern klassifiziert diese in drei Klassen:
I – sehr gefährliche Stoffe
II – mittlere Gefahr
III – geringe Gefahr
Die UN-Prägung informiert über die relevanten Eigenschaften eines Behälters. Der Code ist folgendermaßen aufgebaut:
UN1H1/X1.4/250/2020/D/BAMxxxx-yyyy (Beispiel)
• UN steht für United Nations (Vereinte Nationen)
• Die folgende Zahl steht für die Art der Verpackung, etwa: 1 = Fass, 2 = Holzfass, 3 = Kanister, 4 = Kiste, 5 = Sack, 6 = Kombination, 0 = Feinstblech
• Der folgende Buchstabe bezeichnet das Material: A = Stahl, B = Aluminium, G = Pappe, H = Kunststoff, M = Papier, P = Glas
• Die folgende Ziffer bezieht sich auf den Deckel: 1 = ohne abnehmbaren Deckel (z.B. Spundfass), 2 = mit abnehmbarem Deckel
• Der folgende Buchstabe bezeichnet die Verpackungsklasse: X = Klasse I (geeignet für sehr gefährliche Stoffe), Y = Klasse II, Z = Klasse III
• Danach folgt die maximale relative Dichte des Füllgutes, im obigen Beispiel 1.4 g/cm³
• Die folgende Zahl („250“) gibt den Prüfdruck in kPa an. Bei Behältern für Feststoffe steht hier ein „S“ („Solid“) mit dem zulässigen Bruttogewicht (Kg)
• Produktionsjahr
• Land, in dem die Prüfung stattgefunden hat
• Prüfende Behörde und Nummer der Zulassung (BAMxxxx)
Verwender müssen beachten: Der Zulassungs-Code informiert lediglich über die grundlegenden Eigenschaften eines Behälters. Ob ein Behälter für ein bestimmtes Produkt geeignet ist, muss anhand der genaueren Angaben im Sicherheitsdatenblatt und im Zulassungsdokument sowie ggf. durch Tests in der Praxis geprüft werden.
Wichtig: Die Verantwortung dafür liegt beim Abfüller. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Fragen zu Eignung eines Behälters zu klären und stellen Ihnen selbstverständlich alle verfügbaren Unterlagen der jeweiligen Verpackung zur Verfügung.
2. Besonderheiten bei Flüssigkeiten
Bei der Prägung von Behältern für flüssige Gefahrgüter ist Vorsicht geboten. Anhand der ablesbaren Prägung auf dem Behälter kann der Verwender nicht feststellen, für welche der sechs Standardflüssigkeiten das Gefäß zugelassen ist. Diese sind: Wasser, Salpetersäure, Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemisch, n‑Butylacetat, Netzmittellösung. Die Standardflüssigkeiten haben Stellvertreterfunktion (siehe Gefahrgutzulassung – Assimilierung).
Ohne Vorlage der Zulassungsunterlagen ist die Verwendbarkeit nicht zu ermitteln. Im Entsorgungsbereich sollte ein Behältnis in der Regel für alle sechs Standardflüssigkeiten zugelassen sein. Bitte fragen Sie nach der entsprechenden Zulassung.
3. Assimilierung der Füllgüter
Viele Füllgüter oder auch Mischungen können über eine Assimilierungsliste den Standardflüssigkeiten (siehe Besonderheiten für Flüssigkeiten) zugeordnet werden. Grundlage ist das Verzeichnis der gefährlichen Güter, das im ADR enthalten ist. Für das Füllgut muss ein schematisches Assimilierungsverfahren vorgenommen werden (siehe ADR 4.1.1.21). Danach gilt die chemische Verträglichkeit eines Füllgutes als nachgewiesen, wenn dem Stoff eine Standardflüssigkeit zugeordnet werden kann und die Bauart der Verpackung für diese Standardflüssigkeit gegeben ist.
III. Lebensmitteleignung
1. Konformitätsbescheinigungen
Für die Abfüllung und Lagerung von Lebensmitteln oder im pharmazeutischen und kosmetischen Bereich sind sogenannte Konformitätsbescheinigungen notwendig, aus denen hervorgeht, dass der verwendete Behälter entsprechende Vorgaben nach nationalem und EU-Recht erfüllt. Bei Metallbehältern betrifft dies meist den verwendeten Innenlack.
Die meisten Kunststoff- und Metallfässer, Kanister und IBC sind in lebensmittelgeeigneter Ausführung erhältlich. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen entsprechende Konformitätsbescheinigungen zur Verfügung.
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